AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
- § 1 Geltung der Bedingungen
Die Leistungen und Angebote über Lieferungen und Leistungen durch Basenet-Systems erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. - § 2 Vertragsabschluss In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An individuell ausgearbeitete Angebote und Serviceverträge hält sich Basenet-Systems 7 Kalendertage gebunden, sofern im Einzelangebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
- § 3 Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt
Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Falls nicht anders vereinbart, hat die Zahlung ohne jeden Abzug 10 Tage nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Bei Verzug werden sämtliche sich aus dem Mahnverfahren ergebenen Spesen in Rechnung gestellt, außerdem können Zinsen gemäß § 288 BGB geltend gemacht werden. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Basenet-Systems. Der Besteller ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehenden Waren mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und ausreichend zu versichern. Der Besteller ist zur Verarbeitung und Veräußerung der Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, nicht aber zur Verpfändung und Sicherungsübereignung. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für uns, ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen entstehen. Der Weiterverkauf der von uns gelieferten Ware darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Der Besteller tritt bereits seinen Kaufpreisanspruch aus zukünftiger Veräußerung sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat uns der Besteller die Abtretung schriftlich zu bestätigen. Der Besteller ist zum Einziehen der uns abgetretenen Forderung ermächtigt, nicht aber zu Verfügung anderer Art. Diese Ermächtigung ist jederzeit widerruflich. Vollstreckungsmaßnahmen in uns zustehenden Sachen und Rechten hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen. Investitionskosten trägt der Besteller. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20% Prozent, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. - Bei erstmaliger Bestellung kann Vorkasse oder Nachnahme verlangt werden, ebenso bei Überschreitung des eingeräumten Kreditlimits.
- § 4 Art und Umfang der Leistungen, Dauer der Leistungsverpflichtung, Kündigung
Art, Umfang, Dauer und Kündigungsfristen der Leistungen ergeben sich aus den individuell erarbeiteten Angeboten und Serviceverträgen. Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren kann die Anpassung der Vergütung nach einem Jahr neu vereinbart werden. - 4.1 Basenet-Systems kann die Wartung und Pflege von Produkten (Hard- und Software) ablehnen, für die der Auftraggeber, soweit rechtlich erforderlich, keine gültige Lizenz nachweisen kann, die Dritten gehören oder nicht beim Auftraggeber aufgestellt sind.
- 4.2 Die Wartungs- und Pflegeleistungen bedingen für Basenet-Systems eine genaue Kenntnis der Konfiguration. Nimmt der Kunde ohne Absprache mit Basenet-Systems hieran Eingriffe vor, oder greift der Kunde in einzelne Komponenten ein, kann Basenet-Systems Wartungs- und Pflegeleistungen ablehnen. Das gilt auch für eigenmächtige Reparaturen und Änderungen an Hard- und Software.
- 4.3 Die Vertragsleistungen werden von Basenet-Systems erbracht. Basenet-Systems ist berechtigt, die geschuldeten Serviceleistungen auf eine von Basenet-Systems autorisierte Fremdfirma, für deren Qualifikation Basenet-Systems einsteht, zu übertragen. Bei den Serviceleistungen handelt es sich um Dienstleistungen. Sie werden nach dem Stand der Technik erbracht. Der Leistungsumfang ist nach Leistungsart, Leistungszeit und Leistungsort in der Leistungsbeschreibung und im Vertrag definiert.
- 4.4 Weder der Besteller noch wir haften für Nichterfüllung oder Verzug, soweit dies ganz oder zum Teil auf Ereignissen von höherer Gewalt beruht. Ereignisse höherer Gewalt sind z.B. Krieg und ähnliche Zustände, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen und Anordnungen der öffentlichen Gewalt. Für die Dauer dieser Störungen und deren Auswirkungen sind wir von der Lieferpflicht befreit und nach Wiedereintritt normaler Verhältnisse berechtigt, nach unserer Wahl die vereinbarte Menge zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten. Hält die Störung länger als acht Wochen an, berechtigt dies auch den Besteller zum Rücktritt, soweit noch nicht geliefert worden ist.
- § 6 Gewährleistung
Basenet-Systems gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen laut individueller Angebote und Serviceverträge. Für gelieferte Hard- und Software gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hersteller. - § 7 Haftung für sonstige Schäden
Basenet-Systems haftet nur in Höhe des vertraglich festgelegten Auftragswertes, maximal jedoch bis zu € 2.500,-. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Unmöglichkeit der Leistung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Basenet-Systems als auch gegenüber Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Anspüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Basenet-Systems haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und Folgeschäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. - § 8 Art und Umfang der Leistungen, Dauer der Leistungsverpflichtung, Kündigung
Basenet-Systems sichert zu, sämtliche Informationen, die ihm oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen im Zuge der Dienstleistungen zugänglich geworden sind, vertraulich zu behandeln. Dieses gilt sowohl für die gesamte Laufzeit der Verträge, als auch nach deren Beendigung. - § 9 Teilnichtigkeit
Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt diese als durch eine solche Regelung oder Bestimmung ersetzt, die in ihrem Sinngehalt am nächsten kommt und rechtlich zuverlässig ist. Die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen bleibt davon unberührt. - § 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen von Basenet-Systems ist 47198 Duisburg. Gerichtsstand ist Duisburg.